Geschützte geographische Angabe
Auf europäischer Ebene war "Kölsch" bisher geschützt aufgrund der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 510/2006. Daneben gab es eine EG-Spezialitätenverordnung und eine Verordnung für geografische Ursprungsbezeichnungen.
Diese Regelungen sind nunmehr durch die "Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel" vom 21.11.2012 abgelöst worden. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 14.12.2012 veröffentlicht. Sie ist am 09.01.2013 in Kraft getreten. Damit werden die vorgenannten Schutz-Systeme in einem einzigen Rechtsrahmen zusammengefasst.
Durch die neue Regelung sollen die Eintragungsverfahren für geografische Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) gestrafft werden. In Bezug auf die sogenannte garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.) wird künftig eine solche nur anerkannt, wenn sie mindestens 30 Jahre alt ist.