Brauer, Zunft und Gaffel

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Brauer und Brauhäuser

Im Laufe des 13. Jahrhunderts hat das Kölner Braugewerbe kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Als es Erzbischof Konrad von Hochstaden 1259 gelingt, vorübergehend die Geschlechter zu entmachten und 26 neue Schöffen einzusetzen, denen nun auch Handwerker angehörten, waren darunter auch zwei Brauer, nämlich Bodo, der Brauer auf der Schildergasse, und Johann van Rile, wohl der gleichnamige wohlhabende Brauer in der Marzellenstraße. In der Reimchronik Gotfrit Hagens, der der auf Seiten der Geschlechter steht, kommen die Handwerker, namentlich auch Bodo, natürlich schlechte weg: "Oich was ir ein der Bruwer Bode, unde Teilman, der Becker, bi Gode! (Nr. 4.1 .). Drei Jahre später freilich sind die neuen Schöffen wieder amtsenthoben und eingekerkert. 1286 erlaubt ein Glücksfall der Überlieferung erstmals, wenigstens für St.Kolumba, das volkreichste der 19 Kölner Kirchspiele, eine Vorstellung über die Versorgung der Bevölkerung mit Bier zu gewinnen: Eine Steuerliste zählt unter 889 Häusern, die wohl von 4-5000 Menschen bewohnt gewesen sein mögen, 7 Brauhäuser und 3 weitere Brauer auf.

Ein wichtiges Indiz für die gewachsene gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung des Kölner Braugewerbes ist 1396, daß die Brauer eine eigene Gaffel für sich bildeten, der wohl nur wenige Nicht-Brauer beigeschworen waren. Als der Rat 1417 insgesamt 1373 Kölnern 1 Gulden Kopfsteuer für die Schleifung der Deutzer Befestigungen zumuten zu können glaubte, gehörten davon 42 der Brauergaffel an (Nr. 4.2.); 14 von ihnen begegnen unter den 431 reichen Kölnern wieder, die der Rat ein Jahr später zu einem Zwangsdarlehen für Verteidigungszwecke heranzog. Diese Brauer streckten der Stadt Beträge zwischen 12 und (zweimal) 100 Gulden vor; nur wenige Darlehen waren höher als 100 Gulden.

Im Hungerjahr 1438, als es nur "snoeden Drank van Biere" gab, ordnete der Rat an, daß die 21 Brauhäuser alle Jahre die Sorte wechseln sollten, um sie gleichmäßig an billigen und teuren Sorten zu beteiligen: 10 Brauer sollten das erste Jahr mit Dünnbier, 7 mit Dickbier und 4 mit Hopfenbier beginnen (Nr. 3.13.). 1461 zählt man ohne die Keutebierbrauer 28 Brauhäuser, die je zur Hälfte Hopfenbier zu 3 Heller und Grutbier zu 2 Heller produzierten. Keutebierbrauer gab es 1471 24, 1481 bereits 43, 1486 39, 1494 41 und um 1510 53. Die Brauer des billigen und dünnen Rotbieres wurden dagegen immer weniger, 1494 zählte man 18, um 1500 7, um 1510 nur 5 von ihnen. Insgesamt zählte die Rentkammer 1482/84 72 Brauer, einschließlich der Klosterbrauer und der Hockenbrauer, 1494 65, 1498 (?) 67 und um 1510 58 Brauer, von denen die weitaus überwiegende Mehrheit Keutebier braute. Daß es große Unterschiede unter den Brauern gab, zeigen die Akzisebücher; den höchsten Malzverbrauch für 2 Jahre, August 1482 - August 1484, versteuerte johan zor Kassen auf dem Neumarkt, nämlich 1470 Malter, den geringsten Heinrich von Lindlar, der Klosterbrauer zu den Machabäern, mit ganzen 16 Maltern. Im 17.Jahrhundert, nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, scheint es dem Braugewerbe nicht schlecht gegangen zu sein, wenn in den 25 Jahren von 1652 bis 1676 wohl 18 Brauhäuser neu errichtet worden sind. Um 1800 zählte man insgesamt 98 Brauhäuser. Die Klosterbrauer arbeiteten gegen Lohn für die sechs Kölner Nonnenklöster, die im 15. Jahrhundert eigene Brauhäuser unterhielten, aber wöchentlich höchstens 4 Malter akzisefrei für den Eigenverbrauch verbrauen durften, nämlich Weißefrauen, Maviren (Machabäer), St.Maximin, St.Mauritius, St.Mariengarten und St.Agatha. Mit dem Überschuß wurden immer wieder zum Verdruß des Brauamtes und des Rates - steuerfrei - gute Geschäfte gemacht, bis 1525 auch die Geistlichkeit der Malzsteuer unterworfen werden konnte. Neben den zünftigen Brauern gab es die sogenannten Hockenbrauer, die keine zünftige Lehre absolviert hatten und meist nebenberuflich für Bürger im Lohnwerk brauten. Sie wurden vom Brauamt hart bekämpft. Eine Liste um 1520 führt 27 solcher Hockenbrauer auf, fünf von ihnen sind Bäcker, einer ist Gürtelmacher.

Die Zunft oder das Brauamt

Die Kölner Brauer waren seit 1396 in dreifacher Weise organisiert, wirtschaftlich-gesellschaftlich in der Zunft oder dem "Amt", wie die Zünfte in Köln hießen, politisch in der Gaffel und kirchlich-religiös in der Bruderschaft. Bei der weitgehenden, aber nicht völligen Identität der drei Korporationen ist es nicht verwunderlich, wenn in den Quellen häufig die Begriffe austauschbar scheinen. Als Zunft oder Brauamt treten die Brauer im Gegensatz zu den meisten Gewerben in Köln erst spät auf. Jedenfalls ist in der reichen Kölner Quellenüberlieferung bis zum Ende des 14. Jahrhunderts bisher kein einziger Hinweis auf eine organisierte Brauerzunft bekannt geworden. Vermutlich schien angesichts der starken Verbreitung der Hausbrauerei den wenigen vollgewerblichen Brauern ein Zusammenschluß zur selbständigen Regelung ihrer Gewerbeangelegenheiten entbehrlich gewesen zu sein. Erst 1396, als die neue, weitgehend auf den Zünften aufbauende Gaffelverfassung entstand, wurden auch die Brauer als Zunft, als eigenständige Gruppe, die das gleiche Gewerbe verband, in die Gaffelstruktur eingebunden.

Die Gaffelfunktion des nun erstmals bezeugten Brauamtes scheint noch geraume Zeit im Vordergrund gestanden zu haben. Zunächst brauchten die Brauer als Korporation ein Siegel, um gleich den übrigen Gaffeln den Verbundbrief besiegen zu können. Es kommt hier ebenso wie das der Fischmenger, das nach demselben Muster gestaltet ist, erstmals vor, so daß beide Siegel wohl gleichzeitig vom selben Siegelgräber für diesen Anlaß geschaffen worden sind. Es wird als Siegel des "ampts" bezeichnet und war nachweislich bis mindestens 1575, vielleicht auch noch 1595 in Gebrauch (Nr. 4.13.). Der Originalstempel ist verloren, ein ähnlicher Stempel im Stadtmuseum ist eine Nachbildung. Wohl bald nach 1600 wurde ein neues Siegel angeschafft, das über dem Brauerwappenschild die Figur des Petrus von Mailand zeigt und 1608 zuerst belegt ist. Zweifellos ist es von Peter Oeckhoven, seit 1600 Bannerherr der Brauer, eingeführt worden und diente seitdem als Zunftsiegel (Kat. Nr. 5.12.). Erst spät, 1430, legen die Brauer sich ein eigenes Zunft- bzw. Gaffelhaus zu und lassen sich erst 1497 eine Zunft- oder Amtsordnung "gleich wie die anderen Ämter" vom Rat geben, in der die seit alters beobachteten Gewohnheiten und Gebräuche bestätigt werden.

Der Kölner Verbundbrief vom 14. September 1396 (Kat. Nr. 4.10.)
Der Kölner Verbundbrief vom 14. September 1396 (Kat. Nr. 4.10.)

Fast alle sonstigen Kölner Zünfte hatten ihre Amtsbriefe schon weit früher erhalten, allein 1396-97, unmittelbar nach dem Umsturz von 1396, wurden 32 Amtsbriefe vom Rat bestätigt oder neu erteilt. Weshalb der Rat nicht früher für eine Kodifizierung der Amtsgebräuche der Brauer gesorgt hat, die auch eine bessere Kontrolle des für die Nahrungsmittelversorgung wichtigen Gewerbes ermöglicht hätte, ist unklar. Immerhin muß seit 1435 durch Ratsbeschluß jeder Brauer auch Bürger sein; bis dahin konnte er, wie andere auch, ohne weiteres als Eingesessener in Köln seinem Handwerk nachgehen, allerdings ohne aktiv oder passiv wahlberechtigt zu sein. Eine neue Ordnung des Brauamts mit 15 Punkten wird 1603 unter dem Bannerherrn Peter von Oeckhoven verabschiedet. in der Folgezeit wird sie um zahlreiche neue Paragraphen erweitert, so daß sie schließlich 1699 54 Punkte zählt. Bemerkenswerterweise beginnt sie mit Anrufung der HI.Dreifaltigkeit, der Muttergottes und aller lieben Heiligen; von Petrus v. Mailand ist nicht die Rede. Geregelt wird u.a., wie die Aufnahme neuer Lehrjungen, Knechte und Meister vor sich gehen sollte. Wer Brauer werden wollte, mußte 20 Jahre alt sein und, nach einer Probezeit von 14 Tagen, 4 Jahre bei einem Brauermeister in die Lehre gehen; 1497 waren nach dem Amtsbrief dem Brauamt 12 Mark, 1603 aber bereits 8 Goldgulden Lehrgeld zu zahlen. Anschließend mußte er mindestens 2 Jahre als Geselle oder Knecht bei einem Meister arbeiten. Wer weglief, mußte neu beginnen, wer als Lehrjunge oder Knecht Unzucht trieb oder heiratete, konnte in Köln kein Meister mehr werden. Wollte er selbständiger Meister werden, mußte er geborener oder gegoltener Bürger sein, der Zunft 24 Mark Goldgulden erlegen, die Schildkost bezahlen, d.h. ein Einstandsessen für alle Zunftmitglieder ausgeben, und nachweisen, daß er ein Brauhaus besaß oder für mindestens 6 Jahre gemietet hatte.

An der Spitze der Zunft standen zwei Amtsmeister, die jährlich am Vorabend von Dreikönigen (5. Januar) gewählt wurden; die erste Wahl durfte noch abgelehnt werden, beim nächsten Mal mußte sie angenommen werden. Die Amtsmeister übten die Zunftgerichtsbarkeit aus und bestraften Verstöße gegen die Zunftordnung. Über die Zunftkasse mußten sie am Ende ihres Amtsjahres der Zunft Rechenschaft ablegen. Die Sechzehner bilden einen 1619 eingeführten 16köpfigen Zunftausschuß, dem der Bannerherr, die Ratsfreunde, die Amtsmeister und weitere gewählte Zunftmitglieder angehörten und der eine Art geschäftsführenden Vorstand bildete.

Die Brauamtsführung war bei den einfachen Meistern nicht immer beliebt. Heftige Vorwürfe richteten etwa um 1737 einige Brauer gegen ihre Oberen, Bannerherrn, Amtsmeister, Sechzehner und Ratsverwandte, die sich auf Kosten der Amtsbrüder "kostbahre Abendtsessen, vielfältige, zwar kleine doch kostbahre Tractamente und bei Weinproben nit nuhr einige Viertell Wein überflüssig" (!) erlaubten, sondern sich auch "mit Carossen nach Haus bringen lassen" \' Ferner warf man ihnen Wahlunregelmäßigkeiten und Klüngel vor, indem sie ein besonderes Kollegium bildeten, das gern Kollegen, die das Amt "durch verbottenes Bierliefferen oder sonstiges Frekelen" schädigten, durch die Finger sähen.

Der Saal des Brauerzunfthauses in der Schildergasse 96. Foto um 1906 (Kat.Nr. 4.28.)
Der Saal des Brauerzunfthauses in der Schildergasse 96. Foto um 1906 (Kat.Nr. 4.28.)

Auf der Zunftstube hatte nur Zutritt, dessen Namensschild mit Hausmarke oder Wappen, schön der Anciennität nach, an den Wänden aufgehängt war. Die Prozeßakten Oeckhoven ./. Brauamt haben uns ein Heft mit Skizzen aller 130 um 1591 auf der Zunftstube hängenden Genossenschilder überliefert. jedes Jahr wurden die Schilder umgehängt, wenn neue Meister hinzugekommen, andere gestorben waren. Bei groben Verfehlungen konnte der Schild umgedreht oder ganz weggenommen werden, was den Ausschluß aus der Zunft bedeutete (Nr. 4.7.). Die Sitzordnung war streng vorgeschrieben; die detaillierten Bestimmungen der Amtsordnungen sollten insbesondere das Zusammenieben auf dem Zunfthaus regeln. Gelegentlich mag es hoch hergegangen sein auf den Zunftstuben. 1617 glaubt der Rat jedenfalls den Zünften das "Singen nach dem Eßen" verbieten lassen zu müssen, bei hoher Strafandrohung für denjenigen, "welcher intonieren oder anfangen würden\'. Alles, was Unfrieden stiften konnte, Fluchen, Verleumden, Raufen und Schlagen, ins Wort zu fallen, aber auch zu spät zu kommen oder zu früh sich zu entfernen, Gläser zu zerschlagen, später auch Tabak zu rauchen und sogar, wohl aus gegebenem Anlaß, das Mitbringen von Hunden waren bei hoher Bußandrohung untersagt. Dennoch konnten schwere Auseinandersetzungen nicht immer verhindert werden. 1575 kam es zu einem 20jährigen, viele 1000 Gl. verschlingenden Prozeß zwischen dem angesehenen und reichen Brauer johann Oeckhoven, dessen Brauhaus zum Falken 2 Häuser neben dem Zunfthaus lag\' und den Mitgliedern des Brauamtes, die er als rebellische, aufrührerische und ungehorsame Hochverräter geschmäht haben soll. Der Prozeß fand erst 1595 durch Vergleich zwischen letzterem und Johanns Sohn Peter Oeckhoven ein Ende. Stapel von Akten mit interessanten Einblicken in das innere Leben der Gaffel haben sich darüber erhalten. Wenige Jahre später wird Peter Oeckhoven zum Ratsherrn, Bannerherrn und schließlich 1610 zum Bürgermeister gewählt!

Beim Einmarsch der Franzosen 1794 wurden alle Versammlungen verboten, so daß am 5.Januar 1795 nicht wie üblich die Amtsmeister auf den Zünften gewählt werden konnten und, wie das letzte Zunftrechnungsbuch berichtet, die bisherigen Amtsmeister ein Jahr länger amtieren mußten (Nr. 4.8.).


 

Die Brauergaffel

Nach dem Sturz der Geschlechterherrschaft wurde mit dem Verbundbrief vom 14. September 1396 der Stadt eine neue Verfassung gegeben, die bis 1797 in Kraft blieb. Alle wahlberechtigten Kölner Bürger wurden auf 22 Gaffeln aufgeteilt, die meist aus mehreren, nicht notwendig verwandten Zünften gebildet waren. Das Brauamt ist eine der Kölner Zünfte, die alleine eine dieser Gaffeln bildeten, so daß also Zunft und Gaffel nahezu identisch waren; auch die Gaffel wird häufig als "Brauamt" bezeichnet.

Hauptaufgabe der Gaffeln war die Wahl der Ratsherren, zu der die Brauer jährlich zwei Kandidaten stellen konnten. Der eine von ihnen wurde zum Sommertermin, am 24. Juni, der andere zum Wintertermin, am 24. Dezember, jeweils für 1 Jahr gewählt. In der Regel wurden die Ratsherren nach jeweils 3 Jahren bis an ihr Lebensende wiedergewählt. In den Brauergaffelakten haben sich die Wahlprotokolle und Strichlisten des letzten von der Brauergaffel regulär gewählten Ratsherrn, Peter Boecker jun., erhalten, der 1793 Nachfolger des im Amt verstorbenen Christian Schult wurde (Nr. 4.13.). Vereinzelt sind noch "Arbeitsunterlagen" der Brauer-Ratsherren erhalten, so existiert noch eine handschriftliche Gesetzessammlung, die der Brauer im Brauhaus "zu Unna", Adolf Neurath, möglicherweise selber 1605 geschrieben hat, 2 Jahre bevor er erstmals in den Rat gewählt wurde (Nr. 4.12.). Nur einem Brauer-Ratsherrn ist es gelungen, das höchste der städtischen Ämter zu erringen und 1610 Bürgermeister zu werden, Peter Oeckhoven, dem allerdings der Tod weitere Amtsjahre versagt hat. Oeckhoven hat sich als Bannerherr des Brauamtes durch Beilegung langjähriger innerer Streitigkeiten, durch die Neuorganisation der Zunft und der Petri-Mailand-Bruderschaft, die sich offenbar auch in der Einführung eines neuen, mit dem Zunftpatron geschmückten Zunft- und Gaffelsiegels ausdrückte, und schließlich durch dem Neubau des prächtigen Gaffelhauses 1612/13 ganz besondere Verdienste um die Kölner Brauer erworben (Nr. 4.24.).

Ferner wählte die Gaffel zwei der Vierundvierziger. Dieses Gremium hatte nach dem Verbundbrief in bestimmten Fällen Beschlüssen des Rates seine Zustimmung zu erteilen, verlor jedoch zunehmend an Einfluß. Die Wehrverfassung Kölns beruhte bis 1583 auf der Gaffeleinteilung der Bürgerschaft. 1488 hatten die Brauer im Kriegsfall zum städtischen Aufgebot von insgesamt 605 Mann, ebenso wie die Gaffel Himmelreich 36 Mann zu stellen; nur die drei Gaffeln Wollenamt, Goldschmiede und Windeck waren mit je 46 Mann höher veranschlagt. Bis 1583 waren die Gaffeln für die Bewachung bestimmter Stadtmauerabschnitte verantwortlich, so die Brauer nach der Wachtordnung von 1568 für die Ulrepforte und die Mauer vom 1.Turm bis zum 3.Turm; offenbar haben die Brauer gut gewacht: immerhin stehen Ulrepforte und zwei Türme mit Mauerstück am Sachsenring noch heute (Nr. 4.17.).

Sitzung des Kölner Rates. Kupferstich von A. Aubry nach J. Toussyn, vor 1665.
Sitzung des Kölner Rates. Kupferstich von A. Aubry nach J. Toussyn, vor 1665.

An der Spitze der Gaffel standen die auf Lebenszeit gewählten angesehenen Bannerherren, die für die Verwahrung des städtischen Banners verantwortlich waren und vor allem als eine Kontrollinstanz für den Rat dienen sollten. Da viele Bannerherren jedoch selber zu Ratsherren gewählt wurden, konnten sie dieser Aufgabe meist nur sehr unvollkommen gerecht werden.

Wie die anderen Gaffeln verfügte auch das Brauamt seit dem Transfixbrief von 1513 über einen der 23 Schlüssel, mit denen die 23 Schlösser des Schrankes geöffnet werden konnten, in dem das große Stadtsiegel verwahrt wurde. Zur Verwahrung des Schlüssels wurde auf Lebenszeit ein Schlüsselherr gewählt. Da das Stadtsiegel vornehmlich der Besiegelung der städtischen Obligationen diente, konnten die Gaffeln die Aufnahme neuer Schulden wirksam kontrollieren, da es nur im Beisein aller Schlüsselherren hervorgeholt werden konnte. 1785 wurden im Verlauf des Deputatschaftsstreits neue, teilweise vergoldete Schlösser und Schlüssel beschafft; als einzige von allen hatten sich bis in jüngster Zeit sowohl das Hängeschloß als auch der Schlüssel mit dem zugehörigen Lederfutteral der Brauergaffel im Stadtmuseum erhalten, doch ist das Schloß leider vor einigen Jahren abhanden gekommen; nur das vergoldete Schild eines gleichartigen älteren Schlosses von 1765 liegt noch vor.

Ein weiteres Gaffelamt war das des Gaffelboten, der unter anderem die Gaffelmitglieder zu den Sitzungen zu laden, als Sekretär und Protokollant zu fungieren hatte und wie ein Hausmeister für das Gaffelhaus und sein Inventar verantwortlich war. Die erhaltenen Zunftbücher der Brauer aus dem 16. und 18. Jahrhundert sind alle vom Gaffelboten geschrieben. Der letzte Gaffelbote des Brauamtes, Nikolaus Mirbach, hatte seine Wohnung im Vorderhaus an der Schildergasse, wo er noch bis zu seinem Tod 1829 zur Miete wohnte.

Das Brauerzunfthaus oder "die Brauergaffel"

Relativ spät unter den Kölner Gaffeln und Zünften hat sich das Brauamt ein eigenes Zunfthaus zugelegt, ein Beleg dafür, daß seine Organisation erst allmählich festere Formen gewonnen hat. 1430 kauft nach den Schreinsbüchern das Brauamt das sogenannte "Slachenhuys, das früher zum Wurm hieß und nicht, wie manche wollen, in der Nähe des Rheins, sondern in der Cäcilienstraße, da wo sie heute von der Nord-Süd-Fahrt unterquert wird, lag. Über sein Aussehen wissen wir nur, als daß es aus zwei Gebäuden mit eigenen Dächern bestand.

Schon zwei Generationen später war es offenbar angesichts der stark angewachsenen Mitgliederzahl zu klein geworden und wurde 1494 wieder verkauft. Von Dietrich Lüninck, Kanzler des Herzogs von Jülich und Berg, und seinen Kindern erwarb das Brauamt dafür ein geräumiges Anwesen, das Haus Mirweiler in der Schildergasse 96, das einmal der Patrizierfamilie vom Spiegel gehört hatte. Das Grundstück reichte über die erst um 1840 entstandene Brüdergasse hinweg mit einem Ausgang bis in die Streitzeuggasse (heute Bereich Oper); der vordere Teil wird heute von der Kaufhalle eingenommen. Der sich über mehrere Jahre hinziehende Ankauf der verschiedenen Besitzanteile ist nicht nur in den Schreinsbüchern, sondern heute noch in Originalurkunden des Zunftarchivs genauestens dokumentiert, die von W.Scheben gerettet worden sind (Nr. 4.22.).

Über das ursprüngliche Aussehen des Hauses ist nichts bekannt, daß es sich aber sehen lassen konnte beweist wohl die Tatsache, daß sich König Maximilian l. darin offenbar wohlgefühlt hat, als er während des Kölner Reichstages am 23.Juni 1505 abends auf dem Weg zum Johannisfeuer vom Regen überrascht wurde und sich in der Brauergaffel bis 9 Uhr unterstellte. Der Bürgermeister Johann van Berchem hatte zwar ein festliches Bankett für den König anrichten lassen, wartete aber vergebens auf ihn. Der ursprüngliche Bericht darüber, der wenig später in Köln bei Ludwig von Renchen im Druck erschien, ist nur in ganz wenigen Exemplaren erhalten geblieben, keines davon in Köln (Nr. 4.23.)

Über 100 Jahre später, 1612/13, wird im Stil der niederländischen Renaissance ein Neubau errichtet: Der verdienstvolle Bannerherr der Brauer und Bürgermeister des Jahres 1610, Peter Oeckhoven, ist sicher die treibende Kraft gewesen, hat aber die Vollendung des imposanten zweiteiligen Komplexes nicht mehr erlebt. In dem doppelgiebligen Vorderhaus an der Schildergasse mit Durchfahrt wohnte der Gaffelbote, dahinter erhob sich das zweischiffige, mit Treppengiebeln und Treppenturm geschmückte eigentliche Zunfthaus, dessen ganzen ersten Stock der ca. 225 m² große Festsaal mit einer prachtvollen Stuckbalkendecke einnahm (Nr. 4.26). Ein kostbarer "marmorner" Kamin ist erst um 1865 für 80 Taler an den Kölner Kunsthändler Wilhelm Schmitz, von diesem dann für 25000 Francs an den Bruder des französischen Ministers Fould nach Paris verkauft worden; vielleicht gehörte zu ihm die große gußeiserne Ofenplatte von 1675, die sich im Stadtmuseum erhalten hat (Nr. 4.31.). Auch einige der bunten gemalten Wappenscheiben, mit denen Brauerfamilien 1617 und vor allem 1688 die Oberlichter der Saalfenster schmücken ließen, haben sich erhalten, sechs im Stadtmuseum, zwei weitere in Kölner Privatbesitz (Nr. 4.33.; 5.7.). Drei große Gemälde aus dem 2. Viertel des 16. Jahrhunderts zierten die Wände, von denen nur noch das mittlere mit einer Kreuzigungsdarstellung, oben mit dem Kölner Stadtwappen und dem Kölner Brauerwappen markiert, im Wallraf-Richartz-Museum erhalten geblieben ist; die beiden anderen sind dort erst im 2.Weltkrieg verbrannt. Sie zeigten die Hll. Drei Könige sowie St.Kunibert, St.Ursula und den Kölner Brauerpatron Petrus v. Mailand (Nr. 5.9.). Diese Darstellung und das wohl um 1600 entstandene bekannte Holzrelief dieses Heiligen im Stadtmuseum (Nr. 5.11.), das einer Vertäfelung im Zunfthaus entstammt, sind die frühesten Abbilder des Kölner Brauerpatrons, die mit dem Kölner Brauerwappen gekennzeichnet sind. Eine weiteres, lebensgroßes, mit Hopfenranken umgebenes Gemälde des Patrons, das anscheinend erst 1762 angekauft worden ist und nach Scheben noch bis 1816 im Zunftsaal hing, ist verschollen. Von den zahlreichen Ratsherren- und Bannerherrenporträts, die ehemals die Wände schmückten, haben sich nur einzelne im Stadtmuseum und in Kölner Privatbesitz erhalten, nachdem sie 1816, wie W.Scheben berichtet, an die damaligen Besitzer der jeweiligen Brauhäuser verteilt worden waren. Scheben erhielt damals das Porträts des Bannerherrn Christian Lommeder, das er 1891 testamentarisch dem städtischen Museum vermacht hat (Nr. 4.32.). Unbekannt ist, wo sich heute das 1597 von Geldorp Gortzius gemalte und 1612 veränderte Porträt Peter Oeckhovens, das ihn als Kölner Bürgermeister zeigt, befindet. Es gelangte nach seiner Versteigerung 1920 in Köln über Zürich und Paris nach Los Angeles und Hollywood und ist seit 1957 verschollen (Nr. 4.24).

Zur Ausstattung des Hauses gehörten schließlich Rüstungen und Waffen, die, wie das Rechnungsbuch der Zunft zu 1592 belegt, gelegentlich gereinigt werden mußten. Davon hat sich als einziges Stück ein mächtiger Bidenhänder, dessen Klinge das eingeätzte Wappen der Kölner Brauer ziert, in der Waffensammlung des Towers in London erhalten (Nr. 4.18.). Ein hölzerner Männerarm diente als Halter für das Zunftbanner (Nr. 4.20.), das auf den großen Schlachtengemälden von 1582 im Rathaus zweimal zu entdecken ist (Nr. 4.19.).

Wie alle Gaffelhäuser war auch die Brauergaffel schon vor dem Einmarsch der Franzosen jahrelang mit Reichstruppen belegt gewesen, 1794 folgten dann französischen Truppen. Als die Beschlagnahme des Hauses 1798 bevorstand, war es stark heruntergekommen, entsprechend dürftig geriet die lnventaraufnahme, die vor der Übernahme in französisches Nationaleigentum vorgenommen wurde. Nur mehrere darin erwähnte Gemälde und Figuren lassen noch die alte Pracht ahnen (Nr. 4.29.). Für Schulzwecke vorgesehen, wurde das Gebäude, dessen Festsaal 1802-04 der neu errichteten evangelischen Gemeinde als Gottesdienstraum diente, nicht wie die anderen Gaffelhäuser versteigert, sondern endlich 1809 durch Kaiser Napoleon der Stadt übereignet. Der Keller, in dem 60 Stückfässer Platz fanden, war als Weinkeller verpachtet, die oberen Stockwerke beherbergten jahrzehntelang die Armensonntagsschule und die Pfarrschule von St.Peter, zeitweilig 1814/16 auch das preußische Generaldepot der Rheinischen Landwehr. 1829 wurden die Säle nach Plänen des Stadtbaumeisters Johann Peter Weyer in Schulzimmer aufgeteilt. 1842-1862 war das Gebäude dann das erste Heim des neugegründeten Kölner Männergesangsvereins, woran dieser 1905/06, zur 400-Jahrfeier des Aufenthaltes von Maximilian l. in der Brauergaffel, mit einer nostalgischen Feier erinnerte; die Caecilia Wolkenburg führte damals eine von Heinrich Hack geschriebene Vaterstädtische Operette in 2 Akten "Der Reichsdach zo Kölle 1505 oder Kaiser Max en der Brauergaffel" auf. Nachdem um 1840 der große Garten, den die Brauer im 18. Jahrhundert als Weingarten (!) genutzt hatten, durch die neuangelegte Brüdergasse durchschnitten worden war, ließ sich dort die Firma Ernst Leybold, Physikalische Geräte, nieder. Sie kaufte 1862 für 23350 Taler das benachbarte alte Gaffelhaus, das sie, als Lagerraum nutzte. 1865 verlor das Hauptgebäude seine stolzen Giebel und den Treppenturm und erhielt stattdessen einen Zinnenkranz und ein niedriges Pultdach. Ein Dachbrand beschädigte 1880 die Balkendecke des Festsaales. 1928 wurde der Komplex unter Aufhebung des Denkmalschutzes an das Kaufhaus Ehape (heute Kaufhalle) verkauft und trotz mancher Proteste zugunsten eines modernen Warenhauses abgerissen. Balken- und Deckenstuckteile, Fenster und Türgewände, die der Stadtkonservator damals auf Lager legen ließ, gingen im 2.Weltkrieg fast alle verloren. Einer der beiden prächtigen Eichenholz-Pfeiler des Festsaales und ein Teil eines geschnitzten Deckenbalkens, die sich in der Obhut des Stadtkonservators, erhalten haben, sind die Überbleibsel des Brauerzunfthauses, das den letzten erhalten gebliebenen Kölner Zunftsaal beherbergt hatte und nach Vogts "ein in seiner Übereinstimmung zwischen Außenseiten und innerer Konstruktion besonders lehrreiches und eindrückliches Beispiel des Kölner Profanbaues überhaupt" gewesen war.


 

Literaturhinweise:

FISCHER, Gert; HERBORN, Wolfgang: Geschichte des rheinischen Brauwesens, in: Gert FISCHER (u.a.): Bierbrauen im Rheinland, Köln 1985, S.9-118. HACK, Heinrich: Das Zunfthaus der Brauer in Köln, in: Der Burgbote. Monatsschrift d.Kölner Männer-Gesang-Vereins u.d.Wolkenburg-Kasino-Geselischaft 7 (1928) S.23-29. KEUSSEN, Hermann: Topographie der Stadt Köln im Mittelalter 1-11, Bonn 1910. KLERSCH, Joseph: Die Geschichte des Brauereigewerbes in Köln, in: Kölner Brauerei -Verband e.V. (Hg.): Köln und sein Bier 1396-1946, Köln 1946, S.5-40. SCHÄFKE, Werner: Das Siegel der Kölner Brauer, in: Erste Kölner Bierzeitung Nr. 25, Dez. 1993, S.12. SCHEBEN, Wilhelm: DieZunft der Brauer in Köln in ihrem inneren Wesen und Wirken, nebst den im Jahre 1603 erneuerten uralten Ordnungen und dem 1497 erneuerten Amtsbrief, Köln 1880. SCHEBEN, Wilhelm: Das Zunfthaus und die Zunft der Brauer in Köln. Nach meist ungedruckten Quellen bearbeitet, Köln 1875. SCHWERING, Max -Leo: Handwerk in Köln. Hg.v.d.Kreishandwerkerschaft Köln 1884-1984, (Köln 1984). VOGTS, Hans: Die Kunstdenkmäler der Stadt Köln, ll.4 Die profanen Denkmäler, Düsseldorf 1930, S.361-91, bes.383-86.


 

Erzbischof setzt zwei Brauer zu Schöffen des Kölner Hochgerichts ein. 17.4.1259

Ausf., lat., Pergament. - NW Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kurköln Urk.85. Eigentum des Landes NRW - Druck: Quellen 2,395 S.412f.

Im Kampf um die Stadtherrschaft setzte der Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden anstelle der abgesetzten Hochgerichtsschöffen 26 neue ein, darunter auch einige Handwerker. Zu ihnen gehörten Bodo, der Brauer, dessen Brauhaus in der Schildergasse lag, und Johann van Rile, der wohl identisch mit dem gleichnamigen Brauer war, der damals Marzellenstraße 82 wohnte. 3 Jahre später wurden die neuen Schöffen, die in Gotfrit Hagens Reimchronik verspottet werden, wieder abgesetzt und eingekerkert.

Lit.: Groten, Köln S.209f


 

Zweiundvierzig Brauer unter den reichen Kölnern. Nach 23.6.1417.

Aufzeichnung. - HASTK, Zunft A 2, Bl. 9r-v.
Aufzeichnung. - HASTK, Zunft A 2, Bl. 9r-v.

Unter den insgesamt 1373 vermögenden Kölnern, denen es der Rat zumutete, 1 Gulden Kopfsteuer für die Schleifung der Deutzer Befestigungen zu zahlen, sind in der nach den 22 Gaffeln geordneten Liste auch 42 Brauer mit Namen aufgeführt, die nach ihrem versteuerten Einkommen als besonders wohlhabend galten.

Lit.: Militzer, Vermögende Kölner.


 

Johann Toussyn: [Kölner] Bierbrauer (Braisseur) und Jungfrau (Baisseresse). Köln um 1650.

Kupferst., bez.: LToussijn invenit. H.Loft7er fecit. G.Altzenbach excu(di)t Colioniae. Köln: Gerhard Altzenbach. 267x162 mm. Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Inv.Nr. HB 15117/1386 (kein weiteres Exemplar bekannt).

Da Johann Toussyn, der Zeichner, Heinrich Löffler, der Stecher und Gerhard Altzenbach, der Verleger dieses Blattes aus einer überaus seltenen Folge von Handwerkerdarstellungen Kölner waren, darf man unterstellen, daß hier unter den Bezeichnungen "Bierbrewer. Braisseur"und \'lungfraw Braisseresse" ein modisch gekleideter Kölner Brauer mit seiner zukünftigen Frau vorgestellt wird. Im Hintergrund sind vor dem Brauhaus Brauerknechte beim Bierbrauen und Faßtransport zu sehen. Darüber das weitverbreitete Brauerwappen mit Malzschaufeln und Maischegabel, jedoch ohne Kölner Kronen. In Deutsch und Französisch ist in Kartuschen unterhalb des Brauers zu lesen:"Zart schön Jungfraw, euch ist bewust, Das Bräwerhandwerck, welch ein Lust. Es wird gebraucht in aller Welt, Gibt taglich Nahrung und gut Gelt." und unterhalb der Jungfrau: "Diß ist mir freylich wol bewust, Hab auch darzu ein grossen Lust. Wil auch darin stehts fleissig seyn, Den Leuthen zapffen in gemein. "

Abb.: Diederich, Deutsches Leben 2,1155; Jung, Bier S. 62


 

Ein späterer Kölner Kurfürst im Anschreibebuch des Brauers Engelbert Löhr. 1746-48.

HASTK, Rechn. 1503, hier Bl. 88v-89.

Engelbert Löhr war mehrfach Amtsmeister des Brauamtes, saß 1747-1774 im Stadtrat und starb 1777. Sein Kunden- oder Anschreibebuch der Jahre 1735-52 ist erhalten geblieben. Löhr hat für jeden Kunden solange die Bierlieferungen mit Preis eingetragen, bis bezahlt wurde. Dann hat er alle Eintragungen durchgestrichen. Kunde war 1746-48 auch Graf (Max) Friedrich von Königseck-Rotenfels, später von 1761-84 Erzbischof und Kurfürst von Köln. Er bezog in 24 Monaten für insgesamt 64 Taler fast 32 Ohm oder ca. 43 hl Bier.


 

Erster Amtsbrief für die Brauerzunft. 31.10.1497

Abschrift (16.Jh.) - HAStK, Zunft A 3 (Zunftkopiar) Bl. 191r-194v. - Druck: Loesch 1,6, S.15-19.

Die meisten Kölner Zünfte oder Ämter hatten ihre Amtsbriefe (Zunftordnungen) bereits 1396/97 vom Rat erhalten oder bestätigt bekommen. Das Brauamt scheint zunächst (entgegen Schebens Meinung) keinen Bedarf gehabt zu haben. Erst 100 Jahre später erteilen Bürgermeister und Rat dem Brauamt (die gemeine Brudere der Broderschafft vann dem Browampte), das gebeten hatte, ihm seine alten Gewohnheiten zu bestätigen und einen Amtsbrief "gleichs andern Ampten binnen unßer Statt gesessen" zu erteilen, eine solche Zunftordnung. Aus dem Gewerbeleben der Brauer gab es offenbar nur wenig zu regeln, dafür um so mehr das Miteinander im Zunfthaus. Die Ausfertigung hat sich nicht erhalten.


 

Amtsschild der Kölner Brauerzunft.1763

Messing 140x117 mm. - KSM lnv.Nr.H.M. 1912/-164. Foto RBA L4096/ 38, L4827/31.
Messing 140x117 mm. - KSM lnv.Nr.H.M. 1912/-164. Foto RBA L4096/ 38, L4827/31.


Umgeben von der Umschrift "EYN ERSAMB AMBT DER BRAVER 1763" und den 3 Kölner Kronen sind die Brauerembleme Bottich, Malzschaufel, Maischegabel, Hopfendolde und Gerstenähre dargestellt. Der Zweck des Schildes ist unbekannt; ob es zur Schmückung der Bahre eines verstorbenen Zunftmitglieds diente, ist fraglich, denn 1798/99 werden in den Inventaren des Zunfthauses 4 "Amtsschilder mit dem Wapen, welche bey den Begenknüssen gebraucht werden", erwähnt, die aber aus Silberwaren und 6 Pfund wogen (Nr. 4.29.).


 

Hausmarken und Sitzordnung im Zunfthaus der Brauer auf der Gaffelstube. 1595?

Aufz. - HASTK, Reichskarmmergericht C 100/2 ll, Bl.345-356, hier 353v.
Aufz. - HASTK, Reichskarmmergericht C 100/2 ll, Bl.345-356, hier 353v.

Als Anlage zum Prozeß des Brauamtes gegen Johann und Peter Oeckhoven wurden in einem Heft alle Hausmarken in der Reihenfolge abgezeichnet, wie sie in der Gaffelstube auf Schildern an der Wand hinter den Sitzen der Gaffelgenossen hingen, geordnet nach dem Alter der Gaffelzugehörigkeit. Die ältesten der insgesamt 130 Mitglieder waren noch vor 1549 beigetreten, die jüngsten 1591 oder bald darauf. Der Schild Peter Oeckhovens, der ursprünglich auf Platz 43 hing, sollte künftig, nach seiner Wiederaufnahme in das Brauamt, auf Platz 109 hängen.

Lit.: Scheben, Zunfthaus S. 63f.


 

Das letzte Rechnungsbuch der Brauerzunft. 1743-97

178 Bll. beschrieben. - HASTK, Zunft A 200 Bl. 177v- 178r.

Das Buch enthält nur die jährlich von den scheidenden Amtsmeistern abgelegten Abrechnungen über die Einnahmen der Zunft, besonders Gebühren für die Neuaufnahme neuer Meister und die Annahme von Lehrjungen. Die letzte Abrechnung der letzten Zunftmeister Johann Siegen und Christian Weidenfeld schloß Anfang 1798 mit einem Überschuß von 170 Reichstalern, 17 Albus, 4 Hellern.


 

Ein Brauer als Mitglied der Verfassunggebenden \/ersammlung zur Vorbereitung des Verbundbriefes. 24.6.1396.

Aufzeichnung. - HASTK, HUA Kopiar 16, Bl. 24\'.

Sechs Tage nach dem Umsturz, der das patrizische Regime beseitigte, trat ein Provisorischer Rat von 48 Mitgliedern zusammen, der die neue Verfassung, den Verbundbrief, ausarbeitete. Eine Gruppe unter den Mitgliedern bildeten 27 Angehörige der späteren Gaffeln, darunter auch "Peter van Neyl, Bruwer".\' Er gehörte, neben seinem Brauerkollegen Gerlach von Stammheim, seitens der Brauergaffel auch dem ersten regulären Rat an, der Weihnachten 1396 antrat, sowie den Räten von 1399 und 1402.

Lit.: Herborn, Führungsschicht S. 301ff., 578., Militzer, Ursachen S. 228ff


 

Der Kölner Verbundbrief, erster Schritt zu einer demokratischen Stadtverfassung. 14.9.1396.

Ausf., Pergament, Großes Stadtsiegel und 22 Gaffelsiegel. - HASTK, HUA K/5788/2. - Druck: Stein 1,52 S.187-198, Übersetzung: Dreher, S. 61-66. Vgl. Abb. S. 75.

Nach dem Sturz der Geschlechterherrschaft gaben sich Bürgermeister und Rat im Verbund mit der gesamten, in 22 Gaffeln gegliederten Gemeinde der Kölner mit dem Verbundbrief eine neue Verfassung, die erstmals breiteren Schichten die Möglichkeit bot, sich am politischen Leben zu beteiligen, und 400 Jahre in Geltung bleiben sollte. Vornehmlich wird die Ratswahl geregelt: Der Rat besteht aus 49 Mitgliedern, die je zur Hälfte zu Johannis (24.Juni) und zu Weihnachten (25.Dezember) für ein Jahr gewählt werden; 17 bzw. 15 Räte werden direkt von den Gaffeln gewählt, den Rest, das sogenannte Gebrech von 7 bzw. 6 Ratsherren, wählte sich der Rat selbst hinzu. Eine Gaffel konnte 4, 10 Gaffeln nur 1 und 11 Gaffeln je 2 Ratsherren wählen, darunter die Brauer, die im Verbundbrief an 13. Stelle unter den Gaffeln auftreten: "(Wir) van den Bruweren myt denghenen, dye zo uns verbunden synt". Besiegelt wurde der Verbundbrief mit dem großen Stadtsiegel und den Siegeln aller 22 Gaffeln. Außer dem Rat erhielt jede Gaffel ein Exemplar; von den ursprünglich 23 Exemplaren sind noch 10 vorhanden, davon 5 in Köln, die anderen in Brüssel, Düsseldorf, London, Nürnberg und Paris. Ob sich darunter das Exemplar der Brauergaffel erhalten hat, ist unbekannt.


 

Erstes Siegel der Brauergaffel. Um 1396.

Moderner Wachsabguß nach dem Verbundbrief-Original. Durchmesser 28mm. HAStK.
Moderner Wachsabguß nach dem Verbundbrief-Original. Durchmesser 28mm. HAStK.

Als rechtsfähige Korporation brauchte die Brauergaffel ein Siegel. Das heute verlorene Typar ist wohl, zusammen mit dem ganz ähnlich gestalteten Siegel des Fischamtes, erst zur Besiegelung des Verbundbriefes neu geschaffen worden. Das Brauersiegel ist mit 28 mm Durchmesser das kleinste der 22 Gaffelsiegel. Es zeigt innerhalb eines komplizierten Fünfpaß Maßwerkes einen Wappenschild mit 2 gekreuzten Malzschaufeln und darüber einem korbartigen Gegenstand, der bisher nicht sicher gedeutet ist, aber gewiß beim Brauen eine Rolle gespielt hat (Würzebehälter?). Die Umschrift in gotischer Schrift lautet: "S(egil) ampts der bruwer tzo colen" (Siegel der Zunft der Brauer zu Köln). Wachsabdrücke von diesem Stempel sind zuletzt wahrscheinlich 1595 gefertigt worden. Bald darauf muß sich das Brauamt das neue Siegel mit der Figur seines Patrons Petrus von Mailand zugelegt haben (Nr. 5.13), das 1608 zuerst belegt ist.

Lit.:Schäfke, Siegel. - Die Abb. bei Ewald, Rhein. Siegel 5 Tf. 12 Nr. 2, und Schwering S. 162 zeigen Abdrücke nach einer modernen Nachbildung.


 

Gesetzessammlung aus dem Besitz des Brauer-Ratsherrn Adolf Neurath. 1605.

374 Bl. beschrieben. - HAStK, VuV V 50, hier BI.l.

Die für "Aloff Newrath, Brewer" (ob von ihm selbst?) hergestellte Handschrift enthält u.a. Abschriften der stadtkölnischen Statuten von 1437, von Morgensprachen, Verbund- und Transfixbrief, Stadtrecht und Bürgerfreiheit, Bürgermeisterlisten und andere für einen Ratsherrn unentbehrliche Texte. Adolf Newrath war Ratsherr 1607, 1610, 1613, 1616, 1619 und 1622.


 

Die Brauergaffel wählt ihren letzten Ratsherrn. 8.5.1793.

Aufzeichnung. - HAStK, Zunft A 199, BI.135-146.

Das Brauamt stimmt unmittelbar nach dem im Amt erfolgten Tod des Brauer-Ratsherrn Cristian Schult über seinen Nachfolger ab. Von den 166 Gaffelmitgliedern waren 25 nicht anwesend und 3, nämlich der Bannerherr und die beiden Amtsmeister, nicht wahlberechtigt. Die Wahlberechtigten gaben ihre Stimme nach Anciennität ab. Angetreten waren 6 Bewerber. Gewählt wurde "per majora" Johann Peter Böcker jun., auf den 119 Stimmen fielen; 17 Stimmen erhielt Wilhelm Engels, 2 Adolf Liesen und je 1 Peter Frörath, Theodor Rolshoven und Hauptmann Johann Wolff. Peter Boecker jun. war, zuerst Ersatz für Schult 1793, noch einmal regulär Juni 1795 - Juni 1796 der letzte von der Brauergaffel gewählte Ratsherr vor dem Ende der 1396 mit dem Verbundbrief begründeten Verfassung.

Wahl des Schlüsselmeisters der Brauergaffel. 13.6.1784.

Aufzeichnung. - HAStK, Zunft A 199 Bl. 129.

Nach den Bestimmungen des Transfixbriefes von 1513 wählte die Brauergaffel Johann Siegen (auch Sieger) zum Schlüsselmeister, der nach dem Adreßbuch von 1797 Brauer am Kleinen Griechenmarkt war. Er hatte einen der 23 Schlüssel zu dem Schrank mit den 23 Schlössern in der Mittwochsrentkammer zu verwahren, in dem das große Stadtsiegel lag.

Schlüssel der Brauergaffel zum großen Stadtsiegel. 9.8.1785.

Stahl u. Messing, vergoldet, 90 mm; schlüsselförmiges Futteral rotes Leder, mit vergoldeten Punzen verziert, weißes Seidenfutter. - KSM Inv.Nr. H.M. 1888/3A. Foto RBA 84597.
Stahl u. Messing, vergoldet, 90 mm; schlüsselförmiges Futteral rotes Leder, mit vergoldeten Punzen verziert, weißes Seidenfutter. - KSM Inv.Nr. H.M. 1888/3A. Foto RBA 84597.

Der Schlüssel zum Hängeschloß der Brauergaffel ist 1785 für den neugewählten Schlüsselherrn Johann Sieger angefertigt worden und trägt vorn die eingeschlagene Inschrift: "SCHLISEL ZUM STATSIGEL l.S.", hinten: "BRAUER ZUNFT 1785 DEN 9. AUGUS". Das Futteral ist ähnlich beschriftet: "SCHLISEL ZUM STAT SIGEL I.S.; BRAEER ZUNFT 1785 D.9.AUG.". l.S. sind die Initialen Johann Siegers.


 

Hängeschloß der Brauergaffel für den Stadtsiegelschrank nach dem Original von 1784.

Fotoattrappe. Eisen, Messing, teilvergoldet. Ohne Bügel 70x81 mm. - KSM, lnv.Nr.H.M. 1888/9a. Foto RBA 84598; L 3044/15.
Fotoattrappe. Eisen, Messing, teilvergoldet. Ohne Bügel 70x81 mm. - KSM, lnv.Nr.H.M. 1888/9a. Foto RBA 84598; L 3044/15.

Das teilvergoldete Schloßschild zeigte die bekannten Brauerembleme: Malzschaufeln und Maischegabel, Hopfenranke und Gerstenhalme. Auf der Rückseite des Schildes war eingraviert: "Schlüssel Herr Johann Siegen er Wählet den 9ten August 1785".


 

Die wehrhaften Brauer bewachen die Stadtmauer. 18.9.1568.

Aufz. - HAStK, Militaria 45, BI.1 r-3v, hier 1 v-
Aufz. - HAStK, Militaria 45, BI.1 r-3v, hier 1 v-

Nach der auf den Gaffeln basierenden städtischen Wachtordnung, die vermutlich seit Ende des 14.Jahrhunderts bestand und erst 1583 durch eine neue Ordnung aufgrund von Kolonellschaften (Bezirken) abgelöst wurde, war dem Brauamt für den Verteidigungsfall die Mauer am Kartäuserwall, und zwar vom Turm östlich bis zum dritten Turm westlich der Ulrepforte zur Bewachung zugewiesen. Die Brauer müssen 16 Mann stellen, je 3 sollen die vier Türme und 4 Mann die Ulrepforte besetzt halten. Ein Teil dieses Mauerstücks mit dem Ulrepfortendenkmal und dem 2.und 3.Turm sowie die Ulrepforte stehen noch heute!

Lit.: Heinzen, Zunftkämpfe S.116 und Plan im Anhang. - Abb.: Schwering, Handwerk S. 133.


 

Ein Biden(Zwei)händer der Kölner Brauergaffel. 17.Jahrhundert.

Foto nach dem Original, ca. 180 cm. - London, Tower, Waffensammlung.

Der mächtige Zweihänder ist die einzige Waffe, die sich, soweit bekannt, von der Rüstkammer der Brauer im Gaffelhaus erhalten hat. Sie wurde vor einigen Jahren durch M.L.Schwering, Köln, identifiziert. Auf der Klinge ist das Kölner Brauerwappen: 3 Kronen, darunter gekreuzte Malzschaufeln und Maischegabel, eingeätzt. Nach dem ältesten Rechnungsbuch der Zunft hatte der Schwertfeger ab und zu die "Schlachswerder und Spissen zu rienigen", was 1592 5 Gulden 6 Albus kostete.

Abb.: Schwering, Handwerk S. 128 und S.132 (mit falschem Text).

Arnold Colyns, Köln 1582:

a) Aufmarsch der Kölner Zünfte zur Schlacht.
b) Die Kölner Zünfte in der Schlacht vor Neuss.

Fotos nach Gemälden, Öl auf Leinwand, 190x313 bzw. 190x230 cm. - KSM Inv.Nr. 1987/501 bzw. 1973/294. Fotos: RDA 205 830 bzw. 5888.

Die beiden riesigen Gemälde gehören zu einer Folge von Darstellungen der wehrhaften Kölner Gaffeln, die aus dem Buntwörter-Gaffelhaus stammt und später in dem nach ihnen benannten Schlachtensaal des Rathaus hing. Auf diesen beiden phantasievollen Gemälden ist jeweils auch das große Banner der Brauer mit den gekreuzten Malzschaufeln und der Maischegabel zu sehen.

Lit.: Schäfke, Name der Freiheit 5.33.a S.429 mit Abb.S.454, und 5.33.b S.429 mit Abb. S.455.

Fahnenhalter aus dem Zunfthaus der Brauer. 17.Jahrhundert.

Holz, farbig gefaßt, 116 cm. - KSTM, lnv.Nr. 1972/22 (alt 3266a). Foto RBA L2239/44 - (Foto).

Wahrscheinlich diente der Fahnenhalter in Form eines muskulösen Männerarmes zur Aufnahme des Zunftbanners. Ein ähnlicher Arm hat sich aus dem Faßbinderzunfthaus erhalten.


 

Schreinsbucheintrag über den Kauf des ersten Brauerzunfthauses in der Cäcilienstraße. (9.3.1430)

Eintrag, Pergament. - HAStK, Schreinsbuch 126 Bl.192v. - Regest: Loesch 2,257 S.69.

Im Schreinsbuch ist eingetragen: Die Meister und die Mehrheit des Brauamtes (die Meister zerzijt des Bruweamptz mit deme meistem Parte [des gemeynen Bruweramptsl) kaufen von Heinrich Everhartz von Zülpich und seiner Frau Katharina das Haus, genannt SlachuyssISlachenhuys, ehemals Wurme, hinter Volquins Haus zum Rhein hin, das nun aus 2 Häusern unter 2 Dächern besteht. Das Haus, das etwa auf der heutigen Kreuzung Cäcilienstraße/Nord-Süd-Fahrt (nicht in der Nähe des Rheins!) lag, diente bis zum Verkauf 1494 als Brauerzunfthaus.


 

Die Urkunde über den Kauf des neuen Zunfthauses in der Schildergasse. (10.6.1494)

Ausf., Pergament. - HAStK, Zunft A 20.5 Nr.1.- Druck: Scheben, Zunfthaus S.36-39.
Ausf., Pergament. - HAStK, Zunft A 20.5 Nr.1.- Druck: Scheben, Zunfthaus S.36-39.

Die erste der von W.Scheben geretteten und dem Stadtarchiv vermachten 13 Pergamenturkunden des Brauerzunftarchivs aus den Jahren 1494 bis 1609 über den Hausbesitz der Gaffel betrifft den Ankauf des Hauptgebäudes: Dietrich Luynynck, Kanzler des Herzogs von Jülich und Berg, und seine Söhne Dr.jur. Wilhelm Luynynck und Johannes Luynynck, Profeß [später Abt] zu St. Pantaleon und Pfarrer zu St. Mauritius, verkaufen das Leibzuchtrecht und 2 von 6 Kindsteilen des Hauses Mirwijlre in der Schildergasse, wie es Dietrich und seine verstorbene Frau Aylheid besessen hatten, im Mai 1496, an Meister und Gemeine Gesellschaft des Brauamtes. Später erwarb das Brauamt noch Zinshäuser in der Schildergasse und in der Streitgasse.


 

König Maximilian I. zu Gast im Brauerzunfthaus. (23.6.1505)

Die oft zitierte und breit ausgeschmückte Geschichte, wie König Maximilian l. vor dem Regen in das Brauergaffelhaus auf der Schildergasse, flüchtet, ist nur in wenigen Zeilen in der gedruckten Beschreibung des Kölner Reichstags von 1505 überliefert. Der Verfasser Mertin Fucker war Burggraf im Gebürhaus auf dem Altermarkt und zusammen mit dem Knecht der Brauergaffel Johann Grutter Mitarbeiter einer Kommission von 4 Kölner Ratsherren, die gemeinsam mit dem königlichen Fourier Henselin Straisser als Quartiermacher für die zahlreichen hohen Gäste fungierten. Die beiden äußerst seltenen Druckausgaben unterscheiden sich in zahlreichen kleinen Details. In der ersten Fassung vom 28.8. heißt es: "... Vam Fuir up dem Graven. Item up Maendach, den XXIII. Dach in Junio, dat was up Sent Johans Avent, do hait ein Graiff van Tzorn eyn Bancket zogerust in lacob Rodenkirchens Huis up der Brucken, tzo wilchen Banckette ein Hertzochyn van Lunenborch, ein Graeffyn van Nassaw, Min Frawe van Sant Marien, Min Fraw van Sent Revilien und vort vil eddeler uißwendiger Jonferen geladen und geroeffen waren. Tzo denselven Banckete quam die Ko(nigliche) Ma(iestet) und blief ein klien Wijle da, und schicker do tzo etzlichen Fursten, dat si komen solden 1 up der Stat Graven bi der Bachportzen, als geschach, und do ginck de Ko.Ma. af und sas up eyn Pert und sas hinder syner K.M. up synem Perde eyn Hertzochynne van Lunenborch, und reit also over die Hertzichstraisse vur Sent Anthonis zo dem Neuwemart zo, und yt regende also seer, dat die K.M. most wychen vur dem Regen yn der Bruwer Gaffel, ind underdes hat Her Johan van Berchem, Burgermeister, ser kostlichen zogerust ein Banckt, und wold de K.M. getoefft haven, dat wart durch dat langh Regen verhindert, dat die K.M. nyet dairyn gynck. Als nw der Regen gedain was, reit de K.M. vort over den Nuwenmart over die Hanenstraisse zo der Portzen uyß over dye Graven bys an die Bachportze..."

a) Mertin Fucker. Dit is der koninglicher richsdach in der hilliger Stat Coellen up dem Rijne.... Druck Köln, Ludwig van Renchen 28.8.1505. - Berlin, Deutsche Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, Sign. Flugschr. 1505-11, BI.[11 r-v; nur 2 weitere Exempl. nachweisbar in Düsseldorf und London. b) Dass., Druck, Köln, Ludwig van Renchen 19.9.1505, verschollen; Nachdruck o.O.u.). [Köln? um 1800 : Abtruck einer Alt-Teutscher Beschreibung des vom Römischen König weyl. Maximiliano in löblicher Statt Cölin Anno 1505 abgehaltenen Königs- oder Reichs-Tags,.. - UStBK Sign. RhG 3081 (Provenienz ).J.J.Merlo Bl.21v-22r.; danach Druck durch v.Mering in: J.W.v. Brewer (Hg.): Vaterländische Chronik der Königlich-Preußischen Rhein-Provinzen ... 1,1825, S.322-335, 400-405, 421-432, 489-498, hier S.426.
a) Mertin Fucker. Dit is der koninglicher richsdach in der hilliger Stat Coellen up dem Rijne.... Druck Köln, Ludwig van Renchen 28.8.1505. - Berlin, Deutsche Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, Sign. Flugschr. 1505-11, BI.[11 r-v; nur 2 weitere Exempl. nachweisbar in Düsseldorf und London. b) Dass., Druck, Köln, Ludwig van Renchen 19.9.1505, verschollen; Nachdruck o.O.u.). [Köln? um 1800 : Abtruck einer Alt-Teutscher Beschreibung des vom Römischen König weyl. Maximiliano in löblicher Statt Cölin Anno 1505 abgehaltenen Königs- oder Reichs-Tags,.. - UStBK Sign. RhG 3081 (Provenienz ).J.J.Merlo Bl.21v-22r.; danach Druck durch v.Mering in: J.W.v. Brewer (Hg.): Vaterländische Chronik der Königlich-Preußischen Rhein-Provinzen ... 1,1825, S.322-335, 400-405, 421-432, 489-498, hier S.426.

In der zweiten Fassung vom 19.9., die im Original nicht mehr nachweisbar ist, ist u.a. der Name des Grafen Eitelfritz von Zollern berichtigt und ergänzt, Herrn Rodenkirchens Haus und einige der Stiftdamen werden nicht mehr namentlich genannt und der Bürgermeister mit dem gebührenden Titel versehen. Vermutlich hat der Drucker auf entsprechende Beschwerden reagiert.

Lit.: Merlo, Haus Gürzenich S.35-47, Paraphrase;NN, Der Reichstag..[benutzt außer b auch a)! Becker, Johannisabendfeier [benutzt nur b) wohl nach Brewer].

Geldorp Gortzius: Bürgermeister und Bannerherr der Brauer Peter Oeckhoven. (1597/1612)

Foto nach Gemälde, Leinwand, 80x6o,5 cm verschollen; 1914 Freifrau v.Hilgers, Godesbeg; 1920 auf Auktion Grand-Ry bei Hanstein an Kunsthandlung Rübner, Zürich; 1957 H.Rubner, Hollywood. Foto RBA 42023 (nach Kopie von 1914?). Vgl. Abb. S.72.
Foto nach Gemälde, Leinwand, 80x6o,5 cm verschollen; 1914 Freifrau v.Hilgers, Godesbeg; 1920 auf Auktion Grand-Ry bei Hanstein an Kunsthandlung Rübner, Zürich; 1957 H.Rubner, Hollywood. Foto RBA 42023 (nach Kopie von 1914?). Vgl. Abb. S.72.

Auf Peter Oeckhoven geht zweifellos nicht nur die Neuorganisation der Brauerzunft zurück, die sich in der neuen Amtsordnung und der Bruderschaftsordnung von 1603 sowie dem neuen Zunftsiegel mit der Figur des Petrus von Mailand, das 1608 zuerst belegt ist (Nr. 5), ausdrückt. Vor allem darf man in ihm die treibende Kraft zum Neubau des Zunfthauses 1612/13 erblicken, dessen Fertigstellung er aber nicht mehr erlebt hat; Peter Oeckhoven, geboren 1548 als Sohn des mit dem Brauarnt zerstrittenen Brauerbannerherrn und Ratsherrn Johann Oeckhoven, söhnte sich 1595 wieder mit dem Brauamt aus und wurde 1600 Bannerherr. 1594, 1597, 1600, 1603, 1606 und 1609 war er Ratsherr und schließlich 1610/11 sogar Bürgermeister - der einzige Bürgermeister, den die Brauer hervorgebracht haben. Er starb bereits am 20.10.1612. Auf dem Gemälde steht über dem Wappen: 1597, darunter: Aetatis 49. Der Rahmen trug die Inschrift: "PETER OECKHOVEN, BÜRGERMEISTER DIESER REICHSSTADT; DIESER LÖBL. ZUNFT BANNERHER ETC. AO 1610.

OBIITAO. 1612". Das 1597 geschaffene Gemälde muß später, wohl nach seinem Tod, überarbeitet worden sein: man gab ihm den weißen Bürgermeisterstab in die rechte Hand. Im Testament, das er am 26.9.1612, wenige Tage vor seinem Tod, errichtete, vermerkt der Notar, er sei mehr als 7 Fuß lang, also über 2 m groß gewesen.

Abb.: Lutterbeck S.17.


 

Wilhelm Wintz: Das Vorderhaus des Brauerzunfthauses Schildergasse. 1844.

Handzeichnung, Tusche aquar., 207x300 mm. - KSM Graph. Slg. lnv.Nr. A l 3/968. Foto RBA 160225.
Handzeichnung, Tusche aquar., 207x300 mm. - KSM Graph. Slg. lnv.Nr. A l 3/968. Foto RBA 160225.

In dem ebenfalls 1612/13 erbauten Vordergebäude wohnte der Gaffelbote. Links die Durchfahrt in den Hof zum Hauptgebäude. Im Hintergrund sind die Treppengiebel des Saalbaues und die Spitze des hinteren Treppenturmes zu erkennen. Das baufällige Haus mußte 1858 abgebrochen werden, als man den Brunnenschacht vor dem Haus neu ausheben wollte und dabei die Grundmauern nachrutschten.

Lit.: Vogts, Brauerzunfthaus.


 

Wilhelm Cremer: Das Brauerzunfthaus in der Schildergasse (1866)

Handzeichnung, Bleistift, aquarelliert, 350x250 mm. - KSM Graph. Slg. Inv.Nr. Al3/826. Foto RBA 122171;80573;47704.
Handzeichnung, Bleistift, aquarelliert, 350x250 mm. - KSM Graph. Slg. Inv.Nr. Al3/826. Foto RBA 122171;80573;47704.

Die Zeichnung zeigt die Südfassade des 1612 in Backstein errichteten Saalbaues vom lnnenhof an der Schildergasse aus und entstand kurz nach dem Verkauf des Anwesens an die Firma Leybold. Das Vordergebäude war damals bereits abgerissen; der Treppenturm dürfte bald darauf gefolgt sein. Das kleine Fachwerkgebäude, ehemals ein Verbindungsgang zum Vordergebäude, ist hier um 90° nach vorn gedreht dargestellt, wie ein Vergleich mit Grundrißplänen lehrt. Lit.: Vogts, Profane Denkmäler S.383.


 

Erkens: Grundrißzeichnung der Renaissance-Balkendecke des Brauerzunfthauses. (1928)

Maßstäbliche Lichtpause nach Handz., mit Tusche ausgezogen. - Stadtkonservator, Plankammer Nr.483.

Vor dem Abbruch des Brauerzunfthauses im Sommer 1928 hat der Stadtkonservator das Gebäude genau vermessen und zahlreiche Aufrisse, Grundrisse und Detailzeichnungen der Fenstergewände und Stuckbalken herstellen lassen. Die 1880 bei einem Dachbrand teilweise beschädigte Stuckbalkendecke galt als eine der reichsten und größten in Köln und diente 1915 bei der Neugestaltung des Schlachtensaales im Rathaus als Vorbild.


 

Der Große Zunftsaal des Brauerzunfthauses. (1906?)

Foto 230x275 mm. - KSM Graph. Slg., Schildergasse 96.
Foto 230x275 mm. - KSM Graph. Slg., Schildergasse 96.

Das Foto entstand wahrscheinlich 1906, als der leerstehende Saal für die Gedenkfeier des Männer Gesang-Vereins vorbereitet wurde, und zeigt die Weiträumigkeit des 225m² großen Raumes. Abb.: Lutterbeck S.27.


 

Taxierung des letzten Inventars des Gaffelhauses. 4.1.1799 (15. Niv. 7).

Aufzeichnung. - HAStK, Zunft A 199, S.555-556.

Die beiden Taxatoren, die auf Beschluß der Municipalverwaltung die "auf den Zünfften vorfindlichen Meublen" vor der Übernahme in den Nationalbesitz abschätzen sollten, fanden im Brauerzunfthaus, das durch jahrelange Militärbelegung heruntergekommen war, von der alten Ausstattung nur noch wenige Einrichtungsgegenstände vor. Der ganze Wert wurde auf 453 Livres 15 Sols geschätzt, davon entfielen allein 384 Livres auf die silbernen Zunftschilder, die bei den Begräbnissen der Zunftmitglieder mitgeführt wurden.


 

Kaiser Napoleon schenkt der Stadt das Brauerzunfthaus. 23.11.1808, Burgos.

Abschrift des Sousprefet des Arrondissements Köln, franz.-HAStK, FV 4053 Bl.117-118.

Aufgrund einer Bittschrift der Stadt Köln vom 14.9.1804 (ebd. Bl. 22ff.) schenkte Napoleon mit decret imperial aus dem Feldlager zu Burgos der Stadt Köln zur Einrichtung von Primairschulen nebst 19 anderen Nationalgütern auch das ehemalige Zunfthaus der Brauer, das sich hinter der "N°14" verbirgt. Das Gebäude blieb im Besitz der Stadt, bis es 1862 an die Firma Leybold verkauft wurde. Ein Versuch der Brauer, unter preußischer Herrschaft 1815 wieder in den Besitz des Hauses zu gelangen, ist im Sande verlaufen.

Lit.:Deeters, Französische Jahre 38 S.51f.


 

Kaminplatte aus dem Brauerzunfthaus (1675)

Gußeisen 134x108 cm. - KSM lnv.Nr.H.M. 1903/40. Foto RBA 84599.
Gußeisen 134x108 cm. - KSM lnv.Nr.H.M. 1903/40. Foto RBA 84599.

Die stattliche Platte mit dem Wappenschild der Kölner Brauer auf der Brust des Reichsadlers schmückte vielleicht jenen "marmornen" Kamin des Zunftsaales, der um 1865 für 80 Taler an den Kölner Kunsthändler Wilhelm Schmitz, von diesem dann für 25000 Francs an den Bruder des französischen Ministers Fould nach Paris verkauft worden sein soll. Die Inschrift, ein Chronogramm auf 1675, lautet: "paX a Deo fiat paX LeopoLDo CiVltati CoLonlensl paX nobls nostrlsq Ve sVCCessorlb Vs paX et saLVs patrlae. MDCLXXV" (Gottes Friede geschehe, Friede für (Kaiser) Leopold, für die Stadt Köln, Friede für uns und unsere Nachfahren, Friede und Heil für das Vaterland. 1675).

Lit.:Scheben, Zunfthaus 1875 S.19


 

Joh. Jak. Söntgens (?): Christian Lommeder, Bannerherr und Ratsherr der Brauergaffel. Um 1675.

Gemälde, Öl auf Leinwand, Holzrahmen, 124,5 x 97cm o.Rahmen. KStM Inv.Nr.1983/573. Foto RBA 5892.
Gemälde, Öl auf Leinwand, Holzrahmen, 124,5 x 97cm o.Rahmen. KStM Inv.Nr.1983/573. Foto RBA 5892.

Christian Lommeder, seit 1639 Brauermeister "auf Rom", wurde 1648 zum Sechzehner, 1652 erstmals zum Ratsherrn und 1672 zum Bannerherrn der Brauergaffel gewählt, starb aber bereits am 5.9.1679. Das prachtvolle Porträt stammt aus der "Ahnengalerie" des Brauerzunfthauses, die nach W.Scheben um 1798 auf die damaligen Besitzer der Brauhäuser aufgeteilt wurde, die ehemals im Besitz der Dargestellten waren. Lommeder wohnte bis zu seinem Tod im Brauhaus "auf Rom", das um 1800 Schebens Vater besaß. So kam das Bild in den Besitz der Familie Scheben, bis Wilhelm Scheben es 1891 testamentarisch dem Museum in der Hahnentorburg vermachte.

Lit.:Scheben, Zunfthaus S.55, 152f.

Sechs Zunftscheiben aus dem Brauerzunftsaal. (1688)

6 Glasgemälde, zw. ca. 88x63cm und 91 x96cm; b) und e) in gr. Scheibe eingesetzt 118x98cm - a),c),d),f) KSM, lnv. Nr. R.M.1937/1350. Foto RBA L57 53/30; 1937/1331. Foto RBA 84965,196260; R.M. 1937/1330. Foto RBA L5753/34; R.M.1937/1349. Foto RBA L5753/32. - b),e) Köln, Privatb. Foto RBA 17654.

Diese Scheiben bilden, zusammen mit den älteren der Petrus-von-Mailand-Bruderschaft von 1617 (Nr. 5.7), den letzten Rest der alten Verglasung des Zunftsaales. Sie sind nach einheitlichem Muster alle 1688 entstanden und dürften aufgrund des Formates (heute z.T. leicht beschnitten) ursprünglich die Oberlichter der Saalfenster geschmückt haben. Wie die Namenkartuschen und Wappen (heute z.T. ersetzt) zeigen, sind die Fenster meist durch Amtsmeister, Banner- und Brauer-Ratsherren mit ihren Frauen gestiftet worden; eine Scheibe hat das Brauamt selbst bezahlt.

a)  Brauamt. (Allianzwappen nicht zugehörig). Inschrift: "Ein Ehrbar/Brew Ambtt./ Anno Domini MDCLXXXVIII."
a) Brauamt. (Allianzwappen nicht zugehörig). Inschrift: "Ein Ehrbar/Brew Ambtt./ Anno Domini MDCLXXXVIII."
b) Johann Mültgens, Ratsherr und Bannerherr. Wappen. Inschrift: "Herr Johann Mültgens Raths-Verwanter und Dieser Loblicher Zunfft Bannerherr, / Und Fraw Anna Bertrams Eheleuth. "Anno Domini MDCLXXXVIII- "
b) Johann Mültgens, Ratsherr und Bannerherr. Wappen. Inschrift: "Herr Johann Mültgens Raths-Verwanter und Dieser Loblicher Zunfft Bannerherr, / Und Fraw Anna Bertrams Eheleuth. "Anno Domini MDCLXXXVIII- "
c) Joh. Herger und Friedr. Derekum, beide Sechzehner. Allianzwappen (zugeh.?). Inschriften: "Johannes Herger Sechszehener vnd Anna Elisabetha Hurts Eheleuth. Friedrich Derekum Sechszehner vnd Gertrudis Koppes Ebeleuth.
c) Joh. Herger und Friedr. Derekum, beide Sechzehner. Allianzwappen (zugeh.?). Inschriften: "Johannes Herger Sechszehener vnd Anna Elisabetha Hurts Eheleuth. Friedrich Derekum Sechszehner vnd Gertrudis Koppes Ebeleuth.
e) Kaspar Schnickel und Hermann Helmich, Ratsherren. Wappen (zugehörig?) Inschriften: "Herr Casparus Schnickell Raths-Verwanter vnd Fraw Sophia Opperfeldts Eheleuth./ Herr Hermann Helmich Rathsverwanter, vnd Fraw Anna Sands Eheleuth / Anno Domini MDCLXXXVIII."
e) Kaspar Schnickel und Hermann Helmich, Ratsherren. Wappen (zugehörig?) Inschriften: "Herr Casparus Schnickell Raths-Verwanter vnd Fraw Sophia Opperfeldts Eheleuth./ Herr Hermann Helmich Rathsverwanter, vnd Fraw Anna Sands Eheleuth / Anno Domini MDCLXXXVIII."
e) Kaspar Schnickel und Hermann Helmich, Ratsherren. Wappen (zugehörig?) Inschriften: "Herr Casparus Schnickell Raths-Verwanter vnd Fraw Sophia Opperfeldts Eheleuth./ Herr Hermann Helmich Rathsverwanter, vnd Fraw Anna Sands Eheleuth / Anno Domini MDCLXXXVIII."
e) Kaspar Schnickel und Hermann Helmich, Ratsherren. Wappen (zugehörig?) Inschriften: "Herr Casparus Schnickell Raths-Verwanter vnd Fraw Sophia Opperfeldts Eheleuth./ Herr Hermann Helmich Rathsverwanter, vnd Fraw Anna Sands Eheleuth / Anno Domini MDCLXXXVIII."
f) Johann Helmich, Ratsherr und Amtsmeister, und Jodocus Contzen, Sechzehner. (Figur der Spes mit Chronogramm 1702 nicht zugehörig). Inschrift: "Herr Johann Helmich Rahts-Verwanter, zur Zeit älterer Ambts-Meister, vnd Fraw Maria Kramers Eheleuth. Jodocus Contzen Sechszehener vnd Gertrudis Werdens Eheleuth. Anno Domini MDCLXXXVIII."
f) Johann Helmich, Ratsherr und Amtsmeister, und Jodocus Contzen, Sechzehner. (Figur der Spes mit Chronogramm 1702 nicht zugehörig). Inschrift: "Herr Johann Helmich Rahts-Verwanter, zur Zeit älterer Ambts-Meister, vnd Fraw Maria Kramers Eheleuth. Jodocus Contzen Sechszehener vnd Gertrudis Werdens Eheleuth. Anno Domini MDCLXXXVIII."